Kampfmittelberäumung
Es ist das umfassende Unschädlichmachen aller Kampfmittel mit sämtlichen eingeführten sowie modifizierten Verfahren und Mitteln und schließt das Beseitigen behelfsmäßiger Sprengvorrichtungen ein. Sie umfasst die unterschiedlichen Verfahren der Erkundung, die Identifizierung, die Feldauswertung, das Unschädlichmachen, Bergen und die endgültige Beseitigung von nicht explodierter Kampfmitteln. Sie kann sich ebenfalls auf das Unschädlichmachen und/oder die Beseitigung von Kampfmitteln erstrecken, die infolge von Beschädigungen oder Mängeln nicht mehr handhabungs- oder transportsicher sind. Sekundärschäden sollen dabei grundsätzlich vermieden werden.